Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.08.1981 | KG, 19.02.1981

Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80   

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BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80 (https://dejure.org/1981,655)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1981 - 4 StR 694/80 (https://dejure.org/1981,655)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1981 - 4 StR 694/80 (https://dejure.org/1981,655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision im Jugendstrafrecht bei Verwerfung der Berufung wegen Ausbleibens des Angeklagten - Rechtsmittelbeschränkung im Jugendstrafrecht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Die Revision eines Heranwachsenden gegen das Berufungsurteil ist unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 98
  • NJW 1981, 2422
  • NJW 1981, 2433
  • MDR 1981, 775
  • NStZ 1981, 449 (Ls.)
  • StV 1981, 405
  • JR 1982, 72
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77

    Verwerfung der Berufung ohne Sachverhandlung nach einer Zurückverweisung durch

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80
    Durch sein Nichterscheinen zu dem auf sein zulässiges Rechtsmittel hin anberaumten Hauptverhandlungstermin hat er die Folge des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO bewußt oder durch Nachlässigkeit selbst ausgelöst (vgl. BGHSt 27, 236, 239).

    Zwar kommt es bei der Auslegung einer Bestimmung nicht allein auf ihren Wortlaut an, sondern entscheidend auf ihren Sinn und Zweck (BGHSt 27, 236, 238).

    Der Heranwachsende, der - bewußt oder aus Nachlässigkeit - die Berufungshauptverhandlung versäumt, verhindert vielmehr selbst eine wiederholte Sachprüfung (Brunner JR 1980, 39, 40; vgl. auch BGHSt 27, 236, 239).

  • OLG Saarbrücken, 11.09.1973 - Ss 91/73
    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80
    Da mithin ein Urteil nach § 329 Abs. 1 StPO eine "zulässige" Berufung voraussetzt - im Fall ihrer Unzulässigkeit hätte die Entscheidung nach §§ 319 Abs. 1, 322 StPO Vorrang (Kleinknecht, StPO 35. Aufl., § 329 Rdn. 2) -, ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 55 Abs. 2 Satz 1 JGG nach einer Berufungsverwerfung gemäß § 329 Abs. 1 StPO in einem Jugendgerichtsverfahren eine Revision des Berufungsführers nicht mehr statthaft (Brunner, JGG 5. Aufl., § 55 Rdn. 16; OLG Saarbrücken MDR 1974, 161, 162) [OLG Saarbrücken 11.09.1973 - Ss 91/73].

    Sie soll vor allem der aus Erziehungsgründen notwendigen Beschleunigung und Verkürzung der Jugendstrafverfahren dienen (vgl. Richtlinien zu § 55 Nr. 1; Brunner, JGG 5. Aufl., § 55 Rein. 1; Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl., § 55 Rdn. 2; OLG Celle NJW 1968, 1267 und JR 1980, 37; OLG Saarbrücken MDR 1974, 161, 162) [OLG Saarbrücken 11.09.1973 - Ss 91/73].

  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96

    Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen

    Weder ist das Risiko der Fälschung von Schecks bei Geschäftskonten regelmäßig höher als bei Privatkonten noch verfügen Kaufleute über bessere Möglichkeiten, dem Fälschungsrisiko zu begegnen, als andere Bankkunden (Joost aaO. S. 251 f.; a.A. Koller NJW 1981, 2433, 2436).

    Sie verlagert das nach dispositivem Gesetzesrecht von der Bank zu tragende Fälschungsrisiko und begründet für den Kunden eine verschuldensunabhängige Haftung für alle Mißbrauchsfälle, es sei denn, dem Kreditinstitut fällt eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last (Koller NJW 1981 2433, 2438; Joost aaO. S. 257).

  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Sie scheiterte allein am Nichterscheinen des Angeklagten (BGHSt 30, 98 f.).
  • BayObLG, 23.01.1995 - 2St RR 249/94
    Dieses Ziel wollte der Gesetzgeber vor allem durch die Abkürzung des zweistufigen Rechtsmittelzuges bei Urteilen des Jugendrichters und des Jugendschöffengerichts erreichen (BGHSt 30, 98, 101 f. m.w.Nachw.).

    Deshalb steht auch demjenigen Jugendlichen keine Revision zu, dessen zulässige Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO ohne Verhandlung zur Sache verworfen worden ist (BGHSt 30, 98, 99).

    Deshalb steht auch einem nach Jugendstrafrecht abgeurteilten Heranwachsenden gegen die Verwerfung seiner Berufung nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO keine Revision zu (BGHSt 30, 98 ).

    Einem Heranwachsenden, gegen den in der Berufungsinstanz auf sein Rechtsmittel hin erstmals Jugendstrafrecht angewendet wird, steht gegen das Berufungsurteil kein Rechtsmittel mehr zu (BGHSt 30, 98, 100 m.w.Nachw.); denn § 109 Abs. 2 Satz 1 JGG macht i.V.m. § 55 Abs. 2 Satz 1 JGG die Statthaftigkeit der Revision vom Inhalt des Urteils abhängig, wobei es sich nur um dasjenige Urteil handeln kann, gegen das sich die Revision richtet, also um das Berufungsurteil (BayObLGSt 1961, 258; Eisenberg JGG 5. Aufl. § 109 Rn. 35 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamburg, 03.02.2016 - 1 Rev 61/15

    Urteil im Strafverfahren: Unterschriftserfordernis bei Protokollurteil

    Vielmehr sind beide Unterschriftserfordernisse am Sinn und Zweck der jeweiligen Bestimmung zu messen (BGH, Beschluss vom 10. August 1977 - 3 StR 240/77, BGHSt 27, 236, 238 und Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 694/80, BGHSt 30, 97, 101), wobei rein formelle Erwägungen nicht das entscheidende Gewicht erhalten dürfen (Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rn. 196).
  • OLG Dresden, 26.11.2009 - 2 Ss 652/09

    Zulässigkeit der Revision gegen die Verwerfung der Berufung wegen Abwesenheit des

    Diese Voraussetzungen treffen auch bei einer Verwerfung der Berufung durch ein Urteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO zu (BGHSt 30, 98).
  • OLG Hamm, 21.05.2019 - 5 RVs 65/19

    Revision unzulässig; Verwerfungsurteil; Wiedereinsetzung von Amts wegen

    Ein Heranwachsender, der nach Jugendstrafrecht abgeurteilt worden ist, kann ein Urteil, durch das seine zulässige Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO verworfen worden ist, nicht mit der Revision anfechten (BGH, NJW 1981, 2422; OLG Düsseldorf, MDR 94, 1141; OLG Hamm Beschl. v. 08.12.1998 - 2 Ss 1426/98, BeckRS 1998, 31399916; OLG Dresden, Beschl. v. 26.11.2009 - 2 Ss 652/09, BeckRS 2010, 3682; Eisenberg JGG, 20. Aufl. 2018, § 55 Rn. 62; Meyer-Goßner, StPO, 62. Aufl. 2019, § 329 Rn. 46).
  • BGH, 21.05.1984 - II ZR 170/83

    Prüfungspflicht der Bank bei Einlösung eines Schecks

    Würde man der Bank gestatten, auf diese Kontrollmöglichkeit zu verzichten, würde dies das Risiko des Kunden in Anbetracht der Risikoverlagerung durch Nr. 11 der Scheckbedingungen - über deren Wirksamkeit hier nicht zu entscheiden ist (vgl. dazu Koller, NJW 1981, 2433 [BGH 12.03.1981 - X ZB 16/80]) - in nicht mehr vertretbarem Ausmaß vergrößern.
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2St RR 167/95
    Demzufolge hat die Verwerfung der Berufung als unzulässig Vorrang vor der Entscheidung nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO (BGHSt 30, 98, 100; Meyer-Goßner NJW 1978, 528/529; KK/Ruß StPO 3. Aufl. § 329 Rn. 13; LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 329 Rn. 3, 63; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 329 Rn. 7; KMR/Paulus StPO 8. Aufl. § 329 Rn. 6).
  • LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages ; Unterlassung von Rechten aus einer

    Schon der Vergleich des effektiven Jahreszinses des in Frage stehenden Ratenkreditvertrags mit einem unter im Februar 1979 marktüblichen Bedingungen (monatlicher Zinssatz 0, 32 % bei 2 % Bearbeitungsgebühr) zustandegekommenen ergibt eine erhebliche Abweichung, die sich unter Absetzung der Restschuldversicherungsprämie für den Marktvergleich am zu überprüfenden Kredit (vgl. so BGH NJW 81, 2433/4 2. Spalte oben) jedoch der Einbeziehung der laufzeitunabhängigen Kosten, nämlich der Vermittlungsgebühr (hier mit 5 % aus der Kreditsumme) und der Bearbeitungsgebühr (hier mit 3 %) des zu überprüfenden Kredits (vgl. so BGH NJW 79, 2089/90, 1. Spalte) unter Anwendung der vom BGH ständig verwendeten Annäherungsformel (Uniform-Methode).
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 1 Ws 271/99

    Versäumung der Berufungshauptverhandlung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,

    Das gilt auch für ein Verwerfungsurteil nach § 329 StPO (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 87, 523; vgl. auch BGHSt 30, 98).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1981 - 3 StR 249/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2234
BGH, 12.08.1981 - 3 StR 249/81 (https://dejure.org/1981,2234)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1981 - 3 StR 249/81 (https://dejure.org/1981,2234)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1981 - 3 StR 249/81 (https://dejure.org/1981,2234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des allseitigen Verzichts auf Vereidigung eines Zeugen bei Abwesenheit des Angeklagten - Weitere Aussagen von Mitangeklagten als wesentliche Teile der Hauptverhandlung - Abwesenheit des Angeklagten - Vereidigung eines Zeugen - Aussagen von Mitangeklagten zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 449
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84

    Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der nach § 247 Satz 1 StPO aus dem Sitzungszimmer entfernte Angeklagte für die Verhandlung über die Vereidigung des in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen wieder vorgelassen werden, um sein Interesse an einer richtigen Entscheidung über die Vereidigung wahren zu können (BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68]; 26, 218, 220 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH NStZ 1981, 449; 1982, 256; 1983, 181; BGH StrVert 1983, 3; 1984, 102/103).
  • BGH, 23.05.1991 - 5 StR 9/91

    Gesamtvorsatz - Vorsatz - Tatplan - Tatdurchführung - Tateinheit - (Beihilfe zur)

    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen und dessen Entlassung (vgl. BGH NStZ 1981, 449; StV 1988, 370; Beschluß vom 20.3.1991 - 2 StR 624/90 -).
  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 535/88

    Beweisaufnahme - Beweisantrag - Hauptverhandlung - Beurlaubung des Angeklagten

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  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 66/88

    Verhandlung über die Frage der Vereidigung und Entlassung eines Zeugen in

    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen (BGH NStZ 1981, 449).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83

    Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des

    Die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen gehört aber nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NStZ 1981, 449; BGH Strafverteidiger 1982, 256 und Strafverteidiger 1983, 3).
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Rechtsprechung
   KG, 19.02.1981 - (4) Ss 220/80 (92/80)   

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https://dejure.org/1981,2938
KG, 19.02.1981 - (4) Ss 220/80 (92/80) (https://dejure.org/1981,2938)
KG, Entscheidung vom 19.02.1981 - (4) Ss 220/80 (92/80) (https://dejure.org/1981,2938)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 1981 - (4) Ss 220/80 (92/80) (https://dejure.org/1981,2938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 449
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Die Grenze zum Versuch wäre hier erst durch den Beginn der falschen Zeugenaussage überschritten worden (so auch Hans.OLG Hamburg JR 1981, 158 ff mit zust. Anm. Rudolphi; OLG Bremen NJW 1981, 2711 [OLG Bremen 04.12.1980 - BL 337/80]; KG, NStZ 1981, 449 f; Pelchen in Karlsruher Komm. StPO § 60 Rdnr. 25; Stree in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 258 Rdn. 31).
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